Die Grundsätze der sog. Ladenrechtsprechung sind lt. FG Hamburg auch auf sog. In-App-Käufe aus Spielen auf mobilen Endgeräten (insbes. Smartphones) anwendbar (Az. 6 K 111/18).
Dienstleistungskommission - Leistungserbringer bei In-App Verkäufen über eine Internet-Plattform
30.06.2020