Die Höhe der Säumniszuschläge von 1 % pro Monat begegnet trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das FG Münster in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 12 V 901/20).
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge
16.06.2020