Der BFH hat entschieden, dass er die Höhe der bis Dezember 2011 geltenden Aussetzungszinsen nicht für verfassungswidrig hält. Eine entsprechende Vorlage an das BVerfG sei nicht geboten (Az. IX R 5/14).
BFH: Höhe der Aussetzungszinsen bis Dezember 2011 nicht verfassungswidrig
04.11.2015