Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein auf der Grundlage des Strafbefreiungserklärungsgesetzes vom 23.12.2003 an das Finanzamt gezahlter und später von diesem zurückerstatteter Betrag zu verzinsen ist (Az. IX R 23/19).
BFH: Keine Verzinsung eines Erstattungsbetrags nach dem StraBEG
06.08.2020