Leistungen

Hilfeleistungen für Selbstbucher

Um Ihre Kosten möglichst gering zu halten, unterstützen wir Sie darüber hinaus bei der Selbsterstellung Ihrer Buchhaltung. Beispielsweise können Sie die Kontierung und/oder Erfassung Ihrer Buchungsbelege nach Wahl selbst durchführen. Eine Durchsicht der Buchungen kann regelmäßig durch unsere Mitarbeiter erfolgen.

Verarbeitung der Buchhaltungsdaten durch Mitarbeiter Ihres Unternehmens

  • Einrichtung der Buchhaltung mit der von uns unterstützten Software (DATEV)
  • Telefonischer Rat und Auskunft
  • Bei Bedarf: Verbuchung der Finanzbuchhaltung durch Mitarbeiter der Kanzlei in unseren Räumen (Urlaubsvertretung)
  • BWA-Analyse-Gespräch
  • Periodische Prüfungen der laufenden Buchhaltung hinsichtlich Einhaltung von Buchungsnormen und GOB

Unsere Hilfestellungen werden in der Regel mit der Zeitgebühr beziehungsweise mit individuell vereinbarten, berufsüblichen Pauschalen abgerechnet.

Bei Fragen zu den angegebenen Leistungen oder Berechnungsgrundlagen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Anfrage vertrauensvoll beantworten können. Hierfür können Sie gern unser Kontaktformular benutzen.

Alle Angaben unterliegen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).