Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
Leider sind die Steuerbescheide der Finanzverwaltung häufig fehlerhaft. Um trotzdem Ihre Rechte zu wahren, übernehmen wir nicht nur die Prüfung von Steuerbescheiden, sondern vertreten Sie auch im Rahmen eventueller Einspruchs- und Klageverfahren.
Um darüber hinaus Ihren Handlungsspielraum zu erweitern, stellen wir für Sie alle erforderlichen Anträge bei den jeweiligen Behörden bzw. Institutionen.
Durchsetzung von Rechten gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof
- Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe
- Einspruchsverfahren gegen Finanzbehörden
- Klagen vor den Finanzgerichten
- Revision vor dem Bundesfinanzhof
Antragstellung gegenüber den Finanzämtern
- Wir stellen für Sie beispielsweise folgende Anträge:
- Antrag auf
- Anpassung der Vorauszahlung
- Stundung
- Erlass
- Fristverlängerung
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Erstattung ausländischer Quellensteuer
- Herabsetzung von Säumniszuschlägen
- Antrag auf
Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit der Wertgebühr beziehungsweise mit individuell vereinbarten, berufsüblichen Pauschalen.
Bei Fragen zu den angegebenen Leistungen oder Berechnungsgrundlagen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Anfrage vertrauensvoll beantworten können. Hierfür können Sie gern unser Kontaktformular benutzen.
Alle Angaben unterliegen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).