Bekanntmachung der Vordruckmuster USt 1 TJ - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG - und USt 1 TI - Bescheinigung nach § 22f
20.12.2018
Die mit diesem BMF-Schreiben eingeführte "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" dient dem Unternehmer als Nachweis gegenüber dem Marktplatzbetreiber, dass er steuerlich registriert ist (Az. III C 5 - S-7420 / 14 / 10005-06).