Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert die BStBK scharf.
Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitlich befristet aussetzen
14.07.2020