Das BMF hat zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG auf die Lieferung von Strom und Wärme an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer Stellung genommen (Az. III C 2 - S-7208 / 19 / 10001 :001).
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die Lieferung von Strom und Wärme
08.07.2020