Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat, wie der BFH zu Lasten des attac-Trägervereins entschieden hat (Az. V R 60/17).
BFH: Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften - BFH entscheidet gegen attac-Trägerverein
27.02.2019