Die Steuertermine des Monats Januar 2019 auf einen Blick.
Steuertermine Januar 2019
02.01.2019
02.01.2019
Die Steuertermine des Monats Januar 2019 auf einen Blick.
28.12.2018
Die Bundesregierung überprüft das Unternehmenssteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen.
28.12.2018
In der bisherigen Diskussion auf OECD-Ebene zur Besteuerung der digitalen Unternehmen ist noch kein Mindeststeuersatz genannt worden.
28.12.2018
Das BMF hat sein Schreiben zur Erbauseinandersetzung aktualisiert (Az. IV C 6 - S-2242 / 07 / 10004).
28.12.2018
Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen Überprüfungen lag 2018 auf dem Gastronomiebereich. Die verstärkten Betriebsprüfungen haben bislang zu einem Mehrergebnis von rund 15,9 Mio. Euro geführt, teilt die SenFin Berlin mit.
28.12.2018
Ab dem 1. Januar 2019 gelten mit den §§ 22f und 25e Umsatzsteuergesetz (UStG) neue Vorschriften für den Online-Handel. Marktplatzbetreiber werden künftig stärker in die Pflicht genommen, um konsequent gegen den Umsatzsteuerbetrug vorzugehen. Darüber informiert die Senatsfinanzverwaltung Berlin.
21.12.2018
Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das einen reibungslosen Übergang zu den neuen MwSt-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr ermöglichen soll, die ab Januar 2021 gelten. Es steht im Kontext zu dem im Dezember 2017 verabschiedeten MwSt-Paket zum eCommerce.
21.12.2018
Mit dem - anfangs "JStG 2018" genannten - Gesetz sollen lt. BMF die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
21.12.2018
Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel. Das BMF betont, dass das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamEntlastG) entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umsetzt.
21.12.2018
Die EU-Kommission ist nach einer eingehenden Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Körperschaftsteuerbefreiung für Zinsen und Tantiemen in Gibraltar sowie fünf Steuervorbescheide einen Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften darstellen. Die Begünstigten müssen nun Steuernachzahlungen von rund 100 Mio. Euro an Gibraltar leisten.