Entschädigungen, die an Verwaltungsratsmitglieder für die Abgeltung von Zeitaufwand gezahlt werden, sind steuerpflichtig. Dies entschied das FG Münster (Az. 7 K 1976/17).
An Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand sind steuerpflichtig
17.12.2018