Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2018) angenommen. In dem Gesetzentwurf sowie insgesamt weiteren 19 Änderungsanträgen sind u. a. auch steuerliche Änderungen zur Privatnutzung von Dienstwagen, Dienstfahrrädern und bei Zuschüssen des Arbeitgebers für den ÖPNV enthalten.
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen vom Bundestag beschlossen
09.11.2018