Das FG Düsseldorf entschied, dass Zinseinnahmen aus Wandelanleihen zu den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gehören, wenn der Schuldner der Erträge seinen Sitz im Inland hat (Az. 2 K 1289/15).
Beschränkte Steuerpflicht bei Zinseinnahmen aus Wandelanleihen
06.11.2018