Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen hinsichtlich eines in gemieteten Räumlichkeiten geführten Gastronomiebetriebs erfüllt sind, wenn Teile des Inventars nicht im Eigentum des Veräußerers stehen, sondern im Eigentum des Vermieters und dem Käufer die Möglichkeit gegeben wird, diese Teile des Inventars der Gaststätte weiter zu nutzen (Az. XI R 37/17).
BFH: Geschäftsveräußerung - Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie
24.10.2018