Das "Jahressteuergesetz 2018" ist tot - aber nur dem Namen nach. Die Bundesregierung hat den Inhalt zwar weitestgehend übernommen. Jedoch taufte sie die Initiative des BMF kurzerhand in "Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" um. Der DStV nimmt dazu Stellung.
Wie steht es um das Jahressteuergesetz 2018?
15.10.2018