Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Aufteilung der Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebs unter den Miterben des Inhabers zur Entstehung von Teilbetrieben führt, wenn die Miterben Flächen von jeweils mehr als 3.000 qm erhalten, oder ob es infolge der Zerschlagung des Betriebs zur Betriebsaufgabe kommt (Az. VI R 66/15).
BFH zur Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
08.10.2018