Der BFH hatte zu entscheiden, ob für eine Rechnungsberichtigung nach § 14c Abs. 1 UStG die Rückzahlung der unrichtig in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer erforderlich ist (Az. XI R 28/16).
BFH zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis
01.08.2018