Eine Hochschule, die einen Betrieb gewerblicher Art im Bereich der Auftragsforschung unterhält, ist insoweit nicht gemeinnützig tätig, sodass die entsprechenden Einnahmen nicht ermäßigt besteuert werden können. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. V R 16/18).
Einnahmen einer Hochschule aus der Auftragsforschung unterliegen dem vollen Umsatzsteuersatz
15.06.2018