Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig. Eine Steuerbefreiungsvorschrift greift insoweit nicht ein. Das hat das FG Hessen entschieden (Az. 6 K 2400/17).
Umsätze mit Geldspielautomaten
24.05.2018