Auf Anfrage des BVerfG hat die BRAK zu der Frage Stellung genommen, ob § 9 Abs. 6 EStG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit nach dieser Vorschrift Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein erstmaliges Studium nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
BRAK-Stellungnahme: Ausgaben für Studium als Werbungskosten
11.04.2018