Die Steuertermine des Monats März 2018 auf einen Blick.
Steuertermine März 2018
02.03.2018
02.03.2018
Die Steuertermine des Monats März 2018 auf einen Blick.
01.03.2018
Der Deutsche Städtetag sieht eine geeignete Grundlage für eine Reform der Grundsteuer im Bundesrats-Modell, wonach unbebaute Grundstücke mit dem jeweiligen Bodenrichtwert bewertet würden. Bei bebauten Grundstücken käme der Wert des Gebäudes hinzu. Mit einer weiteren Grundsteuer C könnten die Gemeinden zukünftig unbebauten Baugrund mit einem erhöhten Hebesatz belasten und Bodenspekulationen erschweren.
01.03.2018
Das FG Baden-Württemberg hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen sich die Besitzer einer Obstbrennerei gegen die Führung eines Brennbuchs wendeten (Az. (11 K 664/15, 11 K 665/15).
01.03.2018
Laut FG Baden-Württemberg ist die von einer Versicherungsgesellschaft erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall nach Unfall) steuerpflichtig (Az. 10 K 3494/15).
01.03.2018
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass ein Bauträger, der zu Unrecht als Steuerschuldner im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) behandelt wurde, einen Anspruch auf Änderung der Steuerfestsetzung zu seinen Gunsten hat (Az. 12 K 2323/17).
01.03.2018
Laut FG Baden-Württemberg ist das Finanzamt verpflichtet, seine Zustimmung zur Berichtigung eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu erteilen. Dies gelte auch, wenn der die Rechnung berichtigende Steuerpflichtige aus insolvenzrechtlichen Gründen den vereinnahmten Mehrbetrag nicht an den Leistungsempfänger erstatte (Az. 9 K 2646/16).
01.03.2018
Laut FG Baden-Württemberg kann der Berichtigungsanspruch nach § 14c Abs. 2 UStG nur im Rahmen eines gesonderten Berichtigungsverfahrens und nicht durch einen Antrag auf geänderte Umsatzsteuerfestsetzung geltend gemacht werden (Az. 1 K 2292/15).
01.03.2018
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bestandskräftig festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer zu erlassen ist, wenn und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass er nach Deutschland eingeführte Waren im unmittelbarem Anschluss für eine innergemeinschaftliche Lieferung verwendet hat (Az. (11 K 1102/15).
01.03.2018
Die Bundesregierung plant keine Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft, da das derzeit eingesetzte Instrumentarium zumindest bis 2020 als ausreichend erachtet wird.
28.02.2018
Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. So entschied der BFH (Az. III R 10/16). Der hierfür vorgesehene Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) sei auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 verfassungsgemäß. Die Entscheidung erging zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 AO.