Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob eine bei einer mittelbaren Anteilsvereinigung zwischengeschaltete Personengesellschaft im Hinblick auf § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ebenso zu behandeln ist wie eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft (Az. II R 41/15).
BFH zur mittelbaren Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker")
24.01.2018