Der BFH hat zu der Frage entschieden, ob die schriftliche Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Steuererklärung mit dem Hinweis auf Zwangsmaßnahmen eine verbindliche Aufforderung i. S. des § 149 Abs. 1 Satz 2 AO oder ein bloßer Realakt i. S. einer unverbindlichen Erinnerung ist (Az. VI R 53/15).
BFH: Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung - Verjährungsfrist
20.12.2017