Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2018 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit diesem BMF-Schreiben wird die Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht (Az. III C 1 - S-7068 / 07 / 10001-09).
Art. 344 und 345 MwStSystRL - Sonderregelung für Anlagegold
13.12.2017