Anders als das FG Nürnberg (Az. 7 K 1356/14) hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann (Az. 3 K 3130/17). Das Verfahren ist bereits beim BFH anhängig (BFH-Az. VI R 50/17).
Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar
13.12.2017