Nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. hh (neu) UStG sind seit dem 1. Januar 2015 auch Einrichtungen begünstigt, mit denen Verträge nach §§ 127 i. V. m. 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen. Das BMF teilt die entsprechenden Änderungen des UStAE durch diese Erweiterung mit (Az. III C 3 - S-7170 / 11 / 10008).
Umsatzbesteuerung von Dialyseleistungen
08.12.2017