Das BMF hat den im Umsatzsteuer-Anwendungserlass behandelten Ort der sonstigen Leistung auf im Zusammenhang mit Grundstücken stehende juristische Dienstleistungen erweitert (Az. III C 3 - S-7117-a / 16 / 10001).
Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG
06.12.2017