Das FG Baden-Württemberg entschied zu erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen einer Teilerbauseinandersetzung drei Jahre nach Erbfall, wenn das auf einen Miterben übertragene Hofgut kurz nach der Auseinandersetzung veräußert wird (Az. 7 K 3078/18 und 7 K 3343/18).
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen einer Teilerbauseinandersetzung
02.06.2020