Auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG) ist die Unternehmensidentität Voraussetzung des Abzugs des Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG. So entschied der BFH (Az. IV R 2/14).
BFH: Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
20.09.2017