Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit der Französischen Republik am 13. Mai 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Frankreich unterzeichnet (Az. IV B 3 - S-1301-FRA / 19 / 10018 :007).
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13.05.2020
26.05.2020