Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein gewährter Ertragszuschuss als verdeckte Einlage in der Steuerbilanz zu erfassen oder außerbilanziell zu korrigieren ist und ob in der Folge eine organschaftliche Mehrabführung vorliegt (Az. I R 67/15).
BFH: Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG
26.07.2017