Die Steuertermine des Monats Juli 2017 auf einen Blick.
Steuertermine Juli 2017
04.07.2017
04.07.2017
Die Steuertermine des Monats Juli 2017 auf einen Blick.
03.07.2017
Das FG Schleswig-Holstein hat die Anerkennung einer mehrstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft verneint, wenn es an der leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit sämtlicher Obergesellschafter in den Untergesellschaften fehlt (Az. 4 K 93/14).
03.07.2017
Laut FG Schleswig-Holstein hat das Finanzamt zu Recht nicht die Härtefallregelung bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung angewandt (Az. 1 K 149/15).
03.07.2017
Laut FG Schleswig-Holstein ist die steuerfreie Grundstücksentnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG nur bei einem Baudenkmal möglich (Az. 2 K 26/17).
03.07.2017
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass das Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage im Hinblick auf die darin enthaltene Abfindungsklausel nicht die Angabe des konkreten Rechnungszinses und der anzuwendenden Sterbetafel verlangt (Az. 1 K 68/14 und 1 K 141/15).
03.07.2017
Der Bund der Steuerzahler fordert einfachere Steuerformulare für Senioren, denn immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Deshalb sollten die Formulare verständlicher werden. Allein durch die Rentenerhöhung seit 1. Juli 2017 werden mehr als 120.000 Senioren in die Steuerpflicht rutschen.
03.07.2017
Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die polnische Einzelhandelssteuer gegen die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen verstößt. Sie ist der Auffassung, dass der umsatzbasierte progressive Steuersatz Unternehmen mit geringem Umsatz einen Vorteil gegenüber der internationalen Konkurrenz einräumt.
30.06.2017
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt (Az. 11 K 2951/15).
30.06.2017
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel der Gewerbeertrag einer Mitunternehmerschaft für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln ist mit der Folge, dass nach dem Gesellschafterwechsel entstandene Verluste mit vor dem Gesellschafterwechsel entstandenen Gewinnen zu verrechnen sind (Az. 1 K 3691/15).
30.06.2017
Laut FG Baden-Württemberg sind die einschränkenden Voraussetzungen der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 (EStG 2010) verfassungsgemäß (Az. 11 K 1669/13).