Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen i. S. des § 8c Abs. 1 Satz 3 KStG dann vorliegt, wenn mehrere Erwerber bei und im Hinblick auf den Erwerb von Anteilen an einer Verlustgesellschaft zusammenwirken und diese Gruppe im Anschluss an den Erwerb (durch Stimmbindungsvereinbarungen, Konsortialverträge oder andere verbindliche Abreden) einen beherrschenden einheitlichen Einfluss bei der Verlustgesellschaft ausüben kann (Az. I R 30/15).
BFH: Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe)
14.06.2017