Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine in der Rechtsform einer Partnergesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die an mehreren Orten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, an denen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Partner bestehen, nur einen einheitlichen Betrieb unterhält oder sie an den Kanzleisitzen mehrere Betriebe unterhalten kann (Az. VIII R 56/13).
BFH zur betriebsbezogenen Betrachtung der §§ 7g, 4 Abs. 4a EStG bei einer Partnerschaftsgesellschaft
12.10.2016