Das FG Baden-Württemberg hat selbst getragene Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben anerkannt, da dies der Grundentscheidung des Gesetzgebers widerspreche, Krankheitskosten lediglich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigten (Az. 6 K 864/15).
Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung von Beitragsrückerstattungen sind keine Sonderausgaben
11.10.2016