Gehen auf einem Kontokorrentkonto des Steuerschuldners nach Überschreitung des vereinbarten Kreditrahmens Gutschriften aus zuvor an die Bank abgetretenen Forderungen ein, haftet die Bank nach § 13c UStG für die im Zahlungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer. Dies entschied das FG Münster (Az. 5 K 2400/17).
Bank kann bei Zahlungseingängen auf einem überzogenen Konto für die im Zahlungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer haften
15.05.2020