Das Finanzgericht Düsseldorf hat zum sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand (15 %-Regel für anschaffungsnahe Herstellungskosten) Stellung genommen (Az. 10 K 398/15 F).
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Keine Begünstigung eines Pauschalbetrags typischerweise jährlich entstehender Erhaltungsaufwendungen
07.10.2016