Gemäß § 6 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Es gilt ein striktes Wertaufholungsgebot. Dazu nimmt das BMF Stellung (Az. IV C 6 - S-2171-b / 09 / 10002 :002).
Teilwertabschreibungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG; Voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot
07.09.2016