Laut FG Düsseldorf darf ein Insolvenzverwalter den ihm gezahlten Vergütungsvorschuss nicht erfolgsneutral als bloße Anzahlung bilanzieren, da er eine selbständig abrechenbare und vergütungsfähige Teilleistung erbracht habe (Az. 16 K 647/15 F).
Gewinnrealisierung bei der Vorschussentnahme durch den Insolvenzverwalter
09.09.2016