Der EuGH entschied, dass die italienische Steuerregelung, die sich aus dem Abkommen Italien-Portugal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens ergibt, nicht gegen den Grundsatz der Freizügigkeit und das Diskriminierungsverbot verstößt. Für Rentner des Privatsektors und Pensionisten des öffentlichen Sektors dürfen verschiedene nationale Steuerregelungen gelten (Rs. C-168/19 und C-169/19).
DBA Italien-Portugal: Italienische Steuerregelung verstößt nicht gegen Grundsatz der Freizügigkeit und das Diskriminierungsverbot
30.04.2020