Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern und Grenzgängern wurde mit Österreich am 15. April 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Österreich unterzeichnet (Az. IV B 3 - S-1301-AUT / 20 / 10002 :001).
Besteuerung von Grenzpendlern und Grenzgängern (Österreich)
16.04.2020