Ab 1. Januar 2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, die bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird. Wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen mitteilt, hat sich die Finanzverwaltung nun mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 verständigt.
Geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt
27.09.2019