Das Finanzgericht verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf eine Zeugenaussage oder Unterlagen stützt, wobei weder die protokollierten Beurkundungen des Zeugen noch die in den Akten befindlichen Unterlagen die durch das Finanzgericht gezogenen Schlussfolgerungen stützen. Dies entschied der BFH (Az. II B 30, 32-34, 38/18).
BFH: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
12.09.2019